NOTBETREUUNG

Achtung! Die Notbetreuung findet letztmalig am 10.06.2020 statt und wird aufgrund der Wiederaufnahme des Regelbetriebs ab dem 15.06.2020 ersatzlos eingestellt!

Liebe Eltern,

  

die Organisation einer Notbetreuung unter Beachtung der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes stellt große Anforderungen an Sie, die Kinder und unsere Kolleginnen und Kollegen. Es gilt, sowohl Aspekte in der räumlichen Gestaltung (maximale Gruppengröße, Abstandswahrung mindestens 1,5m in alle Richtungen) als auch aus hygienischer Sicht (Desinfektionsstationen, Händewaschen, Mund-Nasen-Schutz zumindest in der Pause tragen) zu berücksichtigen.

 

Damit wir einen möglichst reibungslosen und für alle Beteiligten angenehmen Ablauf der Notbetreuung gewährleisten können, sind wir auch darauf angewiesen, dass wir vorausschauend planen können, um beispielsweise räumliche wie personelle Ressourcen zu bestimmen. Daher benötigen wir die Anmeldungen der Kinder, für die eine Notbetreuung in berechtigter Weise vorgesehen ist, auch möglichst zeitnah und in verlässlicher Form. Auf telefonischem Wege ist dies nicht zu realisieren!

 

Daher können wir ab sofort nur noch die Anmeldungen zur Inanspruchnahme einer Notbetreuung auf schriftlichem Wege akzeptieren. Am einfachsten können Sie dazu das Online-Formular auf unserer Homepage weiter unten nutzen. Alternativ finden Sie dort auch noch die aktuelle Druckvariante des MSB vom 27.04.2020. Diese Druckvariante liegt als PDF-Formular vor, sodass Sie die wesentlichen Angaben direkt am PC eingeben können. Anschließend müssen Sie den Antrag nur noch ausdrucken, unterschreiben und uns zukommen lassen. Bitte verwenden Sie jeweils nur das tagesaktuelle Formular auf unserer Homepage. Je nach Beschlusslage der zuständigen Gremien wird dieses in unregelmäßigen Abständen aktualisiert! Alte Formulare, die vor dem 27.04.2020, veröffentlicht wurden, sind nicht mehr gültig! Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie eine Notbetreuung beantragen dürfen, dann können Sie sich ebenfalls auf unserer Homepage informieren. Dort können Sie ein Dokument einsehen und auch ausdrucken, das den Personenkreis, der für eine berechtigte Inanspruchnahme der Notbetreuung infrage kommt, genau benennt.

 

WICHTIG: Bitte geben Sie sowohl im Online-Formular als auch in der Druckversion immer die Wochentage und das jeweilige Datum an! Eine Anmeldung "von Montag bis Freitag" ohne Datumsnennung, können wir leider nicht annehmen! Wenn Sie die Notbetreuung längerfristig in Anspruch nehmen müssen, können Sie uns eine kurze Mail (107463@schule.nrw.de) schreiben, dass die Betreuung zu bereits bekannten Konditionen in der Folgewoche fortgesetzt werden soll. Wenn sich in dieser Verlängerung allerdings Änderungen ergeben, weil beispielsweise ein Betreuungstag wegfällt oder sich der Betreuungsrahmen ändert (veränderte Zeitspanne), möchten wir Sie bitten, ein neues Anmeldeformular auszufüllen. Tipp: Mit dem Online-Formular geht das einfach und schnell!

 

Informationen über den Ablauf der Notbetreuung:

Eine Notbetreuung in unserem Hause wird grundsätzlich nur an Werktagen von 08:00 Uhr bis maximal 16:00 Uhr angeboten. An Wochenenden, Feiertagen und auch (beweglichen) Ferientagen findet keine Notbetreuung statt!

 

Die Kinder arbeiten während der Notbetreuung an ihren Homeschooling-Arbeitsplänen. Dabei werden sie bis um 12:30 Uhr vom Lehrpersonal beaufsichtigt und unterstützt. Ab 12:30 Uhr übernimmt bis um 16:00 Uhr das Team der OGS. Kinder, die bisher die Betreuung im "Offenen Ganztag" im Wellenbrecher in Anspruch genommen haben, aufgrund der Berechtigungsklausel (eine Notbetreuung kann nur für folgende Personenkreise angeboten werden: Personal kritischer Infrastruktur und Alleinerziehende, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine private Betreuung aber nicht organisieren können) aber nicht die Notbetreuung besuchen können, dürfen auf jeden Fall an den Präsenztagen im Anschluss an den Unterricht die erweiterte OGS-Betreuung in den Räumlichkeiten der Schule bis um 16:00 Uhr wahrnehmen. Auch dazu können Sie unser Online-Formular nutzen. Das Mittagessen für die Kinder, die noch nach 12:30 Uhr betreut werden müssen, erfolgt im Sinne der Selbstverpflegung! Ich bitte um Beachtung!

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

Mit freundlichen und solidarischen Grüßen

 

E. Leuchtgens

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Personal kritischer Infrastrukturen (erweitert ab dem 23.04.2020)
anlage_2_zur_coronabetrvo_vom_16.04.2020
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PDF-Formular: Inanspruchnahme einer Notbetreuung und Arbeitgeberbescheinigung
Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf
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